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   OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15   

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OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15 (https://dejure.org/2016,47899)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.10.2016 - 1 A 91/15 (https://dejure.org/2016,47899)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 1 A 91/15 (https://dejure.org/2016,47899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BAföG § 7 Abs. 2, § 7 Abs. 1
    Vorabentscheidung, Förderfähigkeit; berufsqualifizierender Abschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Dresden, 21.02.2014 - 5 K 125/12
    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15
    beglaubigte Abschrift Az.: 1 A 91/15 5 K 125/12.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 21. Februar 2014 - 5 K 125/12 - geändert.

    Mit Urteil vom 21. Februar 2014 - 5 K 125/12 - hat es den Beklagten verpflichtet, der Klägerin für den Bewilligungszeitraum Oktober 2011 bis September 2012 Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in gesetzlicher Höhe zu bewilligen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 21. Februar 2014 - 5 K 125/12 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 31.10.1996 - 5 C 21.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Anspruch von Vertriebenen trotz

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15
    Es liegt deshalb ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BAföG vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Oktober 1996 - 5 C 21.95 -, juris Rn. 12).

    19 Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit bereits mit Urteil vom 31. Oktober 1996 (- 5 C 21.95 -, juris Rn. 13) ausgeführt: "Ausgehend vom Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, berufsbildende Ausbildungen zu fördern, die zu einer Berufsausübung in Deutschland befähigen (...) kommt einem Ausbildungsabschluß grundsätzlich - soweit nicht anderes geregelt ist - nur dann die Eignung als berufsqualifizierend im Sinne des § 7 BAföG zu, wenn er zu einer Berufsausübung in Deutschland qualifiziert.

  • BVerwG, 06.09.2012 - 5 B 27.12

    Förderfähigkeit einer weiteren Ausbildung; Ausbildung an einer Berufsfachschule

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15
    Die Voraussetzungen für die beantragte Vorabentscheidung zur Förderfähigkeit des von der Klägerin im Wintersemester 2011 begonnenen Psychologiestudiums sind dem Grunde nach nicht erfüllt, da die Klägerin ihren Grundanspruch auf Förderung einer berufsbildenden Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BAföG durch den berufsqualifizierenden Abschluss an einer Berufsfachschule als Ergotherapeutin (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG) sowie dem im Anschluss daran erlangten weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss als "Bachelor of Health" an der niederländischen Hogeschool Zuyd (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG) ausgeschöpft hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. September 2012 - 5 B 27.12 -, juris Rn. 4).

    Ohne Bedeutung ist im Hinblick auf die absolvierte Hochschulausbildung, dass der Klägerin auf das nach der von ihr im Eilverfahren vorgelegten Studienordnung grundsätzlich drei Ausbildungsjahre umfassende Studium zwei Jahre ihrer Ausbildung als Ergotherapeutin angerechnet worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. September 2012 a. a. O., juris Rn. 6 und Urt. v. 2. Februar 1989 - 5 C 2.86 -, juris Rn. 11 f. und Senatsurt. v. 12. Januar 2012 - 1 A 715/10 -), da es für die Annahme einer weiteren Ausbildung ausreicht, dass mit dieser weitere Kenntnisse vermittelt worden sind (vgl. Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2016, § 7 Rn. 24), die die Klägerin zusätzlich zu einer Berufsausübung im Ausland - hier in den Niederlanden - qualifiziert haben (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12. November 2003 - 4 Bs 352/03 -, juris Rn. 6) und sich die Klägerin bei offener Möglichkeit einer Ausbildung im Inland für eine berufsbildende Ausbildung im Ausland "entschieden" hat.

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15
    Letzteres ist hier aber der Fall, da die Klägerin nach ihrem Abschluss als Ergotherapeuthin ein einjähriges Hochschulstudium in den Niederlanden (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG, BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 -, juris 23) aufgenommen und mit dem Bachelor of Health abgeschlossen hat, der in den Niederlanden zur Berufsausübung befähigt.
  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 12.07

    Andere Ausbildung; Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15
    Dies folgt aus § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG, mit dem verhindert werden soll, dass Auszubildende, die sich zunächst für eine im Ausland angebotene Ausbildung entschieden haben, unter Berufung auf eine fehlende oder nicht gleichwertige Anerkennung im Inland die Förderung einer weiteren Ausbildung verlangen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. April 2008 - 5 C 12.07 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15
    Mit der Einfügung des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG wollte der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit BVerwGE 62, 174) begegnen, wonach im Ausland erworbene Abschlüsse bei einer Entscheidung nach § 7 BAföG nur dann berücksichtigt werden durften, wenn der erworbene Abschluß einem entsprechenden inländischen Abschluß gleichwertig war und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglichte (BTDrucks 12/2108 S. 18).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14

    Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung; Ausbildung; Erstausbildung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Ausbildungen tatsächlich gefördert worden sind oder die Klägerin für die Ausbildung in den Niederlanden Ausbildungsförderung nicht erhalten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2016 - 5 C 4.14 -, juris Rn. 16 f.).
  • BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15
    Ohne Bedeutung ist im Hinblick auf die absolvierte Hochschulausbildung, dass der Klägerin auf das nach der von ihr im Eilverfahren vorgelegten Studienordnung grundsätzlich drei Ausbildungsjahre umfassende Studium zwei Jahre ihrer Ausbildung als Ergotherapeutin angerechnet worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. September 2012 a. a. O., juris Rn. 6 und Urt. v. 2. Februar 1989 - 5 C 2.86 -, juris Rn. 11 f. und Senatsurt. v. 12. Januar 2012 - 1 A 715/10 -), da es für die Annahme einer weiteren Ausbildung ausreicht, dass mit dieser weitere Kenntnisse vermittelt worden sind (vgl. Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2016, § 7 Rn. 24), die die Klägerin zusätzlich zu einer Berufsausübung im Ausland - hier in den Niederlanden - qualifiziert haben (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12. November 2003 - 4 Bs 352/03 -, juris Rn. 6) und sich die Klägerin bei offener Möglichkeit einer Ausbildung im Inland für eine berufsbildende Ausbildung im Ausland "entschieden" hat.
  • BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92

    Anforderungen an die Ermittlung der Altersgrenze für eine Ausbildungsförderung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15
    Die auf die Verpflichtung des Beklagten zur Abgabe einer die Klägerin begünstigenden Vorabentscheidung gerichtete Verpflichtungsklage ist zulässig (zur Statthaftigkeit vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Februar 1994 - 11 C 55.92 -, juris Rn. 13), aber unbegründet.
  • BVerwG, 11.08.2008 - 5 B 16.08

    Möglichkeit einer Verweisung auf einen Abschluss in Tscheljabinsk im Zusammenhang

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15
    Die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG betrifft also nur die Auszubildenden, die sich bei offener Möglichkeit einer Ausbildung im Inland für eine berufsbildende Ausbildung im Ausland "entschieden haben"; sie sollen nicht günstiger als im Falle der Ausbildung im Inland in den Genuß von Ausbildungsförderung für eine (weitere) Ausbildung kommen." Diese Voraussetzungen, die der Senat auch seinem Urteil zugrunde legt, sind 20 vorliegend erfüllt (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 11. August 2008 - 5 B 16.08 -, juris Rn. 4).
  • OVG Hamburg, 12.11.2003 - 4 Bs 352/03

    Hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 12 B 1157/19
    Buter, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand Juli 2019, § 7 Rn. 24; Tz. 7.2.1 BAföG-VwV; vgl. auch Sächs. OVG, Urteile vom 10. Oktober 2019 - 3 A 716/17 -, juris Rn. 23, und vom 27. Oktober 2016 - 1 A 91/15 -, juris Rn. 18. Speziell zu § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2018 - 5 C 14.16 -, juris Rn. 15.
  • OVG Sachsen, 10.10.2019 - 3 A 716/17

    Ausbildung; weitere Ausbildung; Vollzeitstudium

    Hierzu wäre näher darauf einzugehen, ob er mit der Ausbildung in H...... einen weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erlangt hatte, mit dem ihm zusätzliche, über die Ausbildung in L...... hinausgehende Kenntnisse vermittelt worden waren (bejahend für Bachelor of Health nach berufsqualifizierendem Abschluss als Ergotherapeut: SächsOVG, Urt. v. 27. Oktober 2016 - 1 A 91/15 -, juris Rn. 18 ff. m. w. N.).
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